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   BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B   

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https://dejure.org/2013,54315
BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B (https://dejure.org/2013,54315)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B (https://dejure.org/2013,54315)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 5/13 B (https://dejure.org/2013,54315)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Verletzung des rechtlichen Gehörs - erheblicher Grund zur Aufhebung des Termins der mündlichen Verhandlung - Verhandlungsunfähigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Verletzung des rechtlichen Gehörs - erheblicher Grund zur Aufhebung des Termins der mündlichen Verhandlung - Verhandlungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 35/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B
    Deshalb hätte das LSG, das den Kläger nicht ausdrücklich aufgefordert hat, bezüglich der ärztlichen Unterlagen seinen Vortrag zu ergänzen, den Termin im Hinblick auf die geltend gemachte Verhandlungsunfähigkeit aufheben müssen (vgl BSG, Beschluss vom 7.7.2011 - B 14 AS 35/11 B - Juris) .
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 115/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - unterbliebene

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B
    Offen bleiben kann, ob bereits die Ladung zum Termin am 11.12.2012 unwirksam gewesen ist, weil die Terminsmitteilung nur dem Kläger selbst und nicht den noch legitimierten Rechtsanwälten S. und E. und auch nicht dem noch nicht von der Beiordnung entbundenen Rechtsanwalt D. zugeleitet worden ist (vgl BSG, Beschluss vom 1.7.2010 - B 13 R 115/10 B - Juris) .
  • BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 261/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B
    Zwar ist dem Anspruch auf rechtliches Gehör in der Regel dadurch genügt, dass das Gericht die mündliche Verhandlung anberaumt (§ 110 Abs. 1 S 1 SGG) , der Beteiligte ordnungsgemäß geladen und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Termin eröffnet wird; jedoch muss ein Termin zur mündlichen Verhandlung gemäß § 202 SGG iVm § 227 Abs. 1 S 1 ZPO bei Vorliegen erheblicher Gründe aufgehoben werden (vgl ua Beschluss des Senats vom 21.7.2005 - B 11a/11 AL 261/04 B - juris, mwN) .
  • BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung - Terminskollision -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist wegen des besonderen Rechtswertes der mündlichen Verhandlung im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten daran gehindert hat, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, die daraufhin ergangene Entscheidung beeinflusst hat (vgl ua BSG, Urteile vom 21.8.2002 - B 9 VJ 1/02 R - und vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - jeweils Juris) .
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist wegen des besonderen Rechtswertes der mündlichen Verhandlung im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten daran gehindert hat, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, die daraufhin ergangene Entscheidung beeinflusst hat (vgl ua BSG, Urteile vom 21.8.2002 - B 9 VJ 1/02 R - und vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - jeweils Juris) .
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B
    Dargelegt ist auch, dass die angefochtene Entscheidung des LSG auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36) .
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B
    Der Beschwerdeführer hat die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen - insbesondere den wesentlichen Ablauf des Berufungsverfahrens, die Anträge des Klägers auf erneute Beiordnung eines Rechtsanwalts und auf Aufhebung bzw Verlegung des anberaumten Verhandlungstermins - substantiiert dargelegt (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2014 - L 18 KN 116/13

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Regelaltersrente nach § 35 SGB VI ; Auszahlung

    Zudem hat der Kläger bzw der Absender der E-Mail die Gründe für die begehrte Verlegung nicht glaubhaft gemacht, bspw durch ärztliches Attest, oder zumindest dargelegt, aus welchen konkreten Gründen er nicht reise- und/oder verhandlungsfähig ist (BSG, Urteil vom 28.4.99 - B 6 KA 40/98 R - 12.2.03 - B 9 SB 5/02 R - 25.3.03 - B 7 AL 76/02 R - 21.7.05 - B 11a/11 AL 261/04 B - 17.2.10 - B 1 KR 112/09 B - 17.12.13 - B 11 AL 5/13 B - zum erforderlichen Inhalt einer ärztlichen Bescheinigung vgl. BSG 13.10.10 - B 6 KA 2/10 B - SozR 4-1500 § 110 Nr. 1; zu den Anforderungen an Darlegung der Gründe, falls ärztliches Attest nicht rechtzeitig vorliegt oder nicht aussagekräftig: BFH 19.11.09 - IX B 160/09 - 31.3.10 - VII B 233/09 -).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 17/18 B

    Zahlung von Verletztengeld wegen eines erlittenen Unfalls

    Ein erheblicher, zur Verlegung Anlass gebender Grund iS von § 227 Abs. 1 S 1 ZPO iVm § 202 S 1 SGG liegt jedoch vor, wenn unter Vorlage eines Attests eine Verhandlungsunfähigkeit nachgewiesen wird (vgl BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 11 AL 1/14
    Gleichzeitig ist die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht (LSG) zurückverwiesen worden (Beschluss vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 5/13 B).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die von der Beklagten übersandten Verwaltungsvorgänge, die vom SG Lüneburg übersandten Unterlagen aus dem Verfahren AA., die erst- und zweitinstanzliche Gerichtsakte sowie die Akte des Revisionsverfahrens B 11 AL 5/13 B verwiesen.

  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 21/18 B

    Verzinsung von Verletztengeld

    Ein erheblicher, zur Verlegung Anlass gebender Grund iS von § 227 Abs. 1 S 1 ZPO iVm § 202 S 1 SGG liegt jedoch vor, wenn unter Vorlage eines Attests eine Verhandlungsunfähigkeit nachgewiesen wird (vgl BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B - Juris).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 19/18 B

    Verzinsung von Verletztengeld

    Ein erheblicher, zur Verlegung Anlass gebender Grund iS von § 227 Abs. 1 S 1 ZPO iVm § 202 S 1 SGG liegt jedoch vor, wenn unter Vorlage eines Attests eine Verhandlungsunfähigkeit nachgewiesen wird (vgl BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B - Juris).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 20/18 B

    Verzinsung von Verletztengeld

    Ein erheblicher, zur Verlegung Anlass gebender Grund iS von § 227 Abs. 1 S 1 ZPO iVm § 202 S 1 SGG liegt jedoch vor, wenn unter Vorlage eines Attests eine Verhandlungsunfähigkeit nachgewiesen wird (vgl BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B - Juris).
  • BSG, 28.11.2014 - B 10 ÜG 8/14 BH
    Auch der Verlegungsantrag durfte abgelehnt werden, da der Kläger keinen erheblichen Grund für die Verlegung geltend machen konnte (vgl BSG Beschluss vom 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2014 - L 10 R 70/14
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist in der Regel dadurch genügt, dass das Gericht die mündliche Verhandlung dementsprechend anberaumt, der Beteiligte ordnungsgemäß geladen und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Termin eröffnet wird (BSG, Beschluss vom 17.12.2013, B 11 AL 5/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 153/16
    Erhebliche Gründe, die eine Aufhebung oder Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung gemäß § 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur Folge hätten (vgl. in einem anderen Fall des Klägers: BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 5/13 B -, abrufbar unter juris, vorhergehend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2012 - L 11 AL 17/09 -), hat der Kläger nicht vorgetragen und liegen auch nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 156/16
    Erhebliche Gründe, die eine Aufhebung oder Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung gemäß § 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur Folge hätten (vgl. in einem anderen Fall des Klägers: Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 5/13 B -, abrufbar unter juris, vorhergehend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2012 - L 11 AL 17/09 -), hat der Kläger nicht vorgetragen und liegen auch nicht vor.
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